Coronavirus: An das BMI gestellte Fragen

Der Krisenstab

Der Krisenstab


Was ist Aufgabe des Gemeinsamen Krisenstabs?
Durch die Bildung des gemeinsamen Krisenstabes bündelt die Bundesregierung alle ressortspezifischen Fähigkeiten. Er gibt der Bundesregierung zugleich die Möglichkeit, alle vorhandenen Handlungsoptionen zu nutzen. Neben BMI und BMG arbeiten auch Vertreter des AA, BMVg, BMWi, BMVI und des Bundeskanzleramtes mit. Die Länder sind durch Verbindungsbeamte oder besondere Berater im Krisenstab eingebunden.
Vor dem Hintergrund der Zuständigkeitsverteilung im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland obliegt dem Bund im Pandemiefall eine koordinierende Rolle zur Förderung eines möglichst bundeseinheitlichen Vorgehens in der Pandemiebekämpfung und der Öffentlichkeitsarbeit sowie die Ausarbeitung von Empfehlungen an die Länder.


Wie oft tritt der Gemeinsame Krisenstab zusammen?
Über die Häufigkeit des Zusammentretens wird in Abhängigkeit der Lage entschieden. In der Regel tritt er zweimal pro Woche zusammen. Ein Betrieb rund um die Uhr erscheint derzeit noch nicht erforderlich.
Ist der Krisenstab in der Vergangenheit bereits einmal einberufen worden?
Der gemeinsame Krisenstab wurde bislang nicht in einer echten Lage aufgerufen. Allerdings bestehen Erfahrungen aus Länder- und ressortübergreifenden Krisenmanagementübungen, z.B.: LÜKEX 2007, Thema Grippe-Pandemie.


Wer leitet den Gemeinsamen Krisenstab?
Die Leitung des Gemeinsamen Krisenstabs liegt entsprechend der für diese Fälle vorbereiteten Plan-unterlagen gemeinsam beim BMI (Staatssekretär Dr. Helmut Teichmann) und beim BMG (Staatssekretär Dr. Thomas Steffen).

 

Arbeitsfähigkeit der Verwaltung


Ist die Arbeitsfähigkeit von Polizei und Verwaltung sichergestellt?
Die Funktionsfähigkeit der Verwaltung wird durch die Umsetzung der in Bund und Ländern existierenden Pandemiepläne mit geeigneten Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionsgefahren gewährleistet.
Zum Beispiel werden Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen umgesetzt, Dienstreisen, Besprechungen und Zusammenkünfte reduziert und Maßnahmen zur organisatorischen und technischen Sicherstellung der Arbeit der Stäbe und Behörden getroffen.