Covid-19 / Coronavirus: Aktuelle Informationen

Covid-19 / Coronavirus: Aktuelle Informationen

Wann muss ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen?
Jeder Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz - EFZG). Dies kann z. B. telefonisch geschehen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen (§ 5 Abs. 1 S. 2 EFZG). Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen. Allerdings kann der Arbeitgeber die Vorlage auch zu einem späteren Zeitpunkt verlangen oder vorübergehend darauf verzichten. In der aktuellen Situation wird empfohlen, Rücksprache zum konkreten Vorgehen mit dem Arbeitgeber zu halten.
Soweit Erkrankte zunächst die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht an ihren Arbeitgeber übermitteln können (z. B. wegen überlasteter Arztpraxen), kann dem Arbeitgeber die Bescheinigung auch später vorgelegt werden. Gegebenenfalls zunächst nicht fortgezahltes Arbeitsentgelt ist dann vom Arbeitgeber nachzuzahlen.

Ich bin Grenzgänger von oder nach Deutschland - welche Regelungen gelten für mich?
In Bezug auf das Arbeitsrecht ergeben sich für Grenzgänger nach Deutschland insoweit keine Besonderheiten. Es gelten grundsätzlich die Ausführungen zu den übrigen Fragen. Für Grenzgänger aus Deutschland in einen Nachbarstaat gilt regelmäßig das Arbeitsrecht des jeweiligen Staates.
In Bezug auf das Sozialversicherungsrecht gilt: Der Anspruch auf Leistungen wie Krankentagegeld und Kurzarbeitergeld richtet sich nach dem Recht des zuständigen Mitgliedstaates, also dem Staat, in dem Sie auch bislang sozialversichert sind. In der Regel ist das der Beschäftigungsstaat.
Vorübergehende Corona-bedingte Telearbeit führt nicht zu einer Änderung des anwendbaren Rechts in der Sozialversicherung. Sie bleiben im gleichen Staat sozialversichert wie bisher.

Wie wird das neuartige Coronavirus übertragen?
Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg scheint die Tröpfcheninfektion zu sein. Diese Übertragung kann direkt von Mensch zu Mensch erfolgen, wenn Virus-haltige Tröpfchen an die Schleimhäute der Atemwege gelangen. Auch eine Übertragung durch Schmierinfektion über die Hände, die mit der Mund- oder Nasenschleimhaut sowie mit der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, ist prinzipiell nicht ausgeschlossen. Welche Rolle die Schmierinfektion spielt, ist nicht bekannt. Bisher wurden häufig Infektionsketten identifiziert, die am besten durch eine direkte Übertragung, z. B. durch Tröpfchen, erklärbar waren.
Die neuartigen Coronaviren wurden auch in Stuhlproben Betroffener gefunden. Ob das neuartige Coronavirus auch über den Stuhl verbreitet werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt.
(Siehe auch die Fragen „Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen“ und „Ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Allgemeinbevölkerung zum Schutz vor akuten Atemwegsinfektionen sinnvoll?“).

Welche Krankheitszeichen werden durch das neuartige Coronavirus ausgelöst?
Als häufigste Krankheitszeichen werden Fieber und Husten berichtet. Die Krankheitsverläufe sind jedoch unspezifisch, vielfältig und variieren stark. Daher lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen zum „typischen“ Krankheitsverlauf machen.
Eine Infektion kann ohne Krankheitszeichen ablaufen, es sind aber auch Krankheitsverläufe mit schweren Lungenentzündungen mit Lungenversagen und Tod möglich. Am häufigsten sind jedoch milde Krankheitsverläufe. Dies geht aus den in China erfassten Fällen hervor.

Was bedeutet es für Deutschland, wenn sich das neuartige Coronavirus hierzulande zunehmend ausbreitet?
Es ist offen, wie viele Menschen sich insgesamt in Deutschland mit dem Coronavirus infizieren werden. Schätzungen gehen von bis zu 70 % der Bevölkerung aus, es ist allerdings unklar, über welchen Zeitraum dies geschehen wird. Die Auswirkungen für Deutschland lassen sich nicht vorhersagen. Es könnte schwerer als bei einer schweren Grippewelle werden, das Geschehen könnte aber auch milder verlaufen, das ist nicht vorhersehbar.

Was kann die Bevölkerung tun, um der Verbreitung des Virus bestmöglich entgegen zu wirken?
Bürgerinnen und Bürger können dazu beitragen, die Verbreitung des Virus einzudämmen, indem sie folgende Empfehlungen berücksichtigen:
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten öffentlicher Stellen, die qualitätsgesicherte Informationen zum neuartigen Coronavirus anbieten. Dies sind beispielsweise die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums und der Landesgesundheitsministerien, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Robert Koch-Instituts. Falls erforderlich, informiert auch das zuständige lokale Gesundheitsamt über die entsprechende Situation.
• Beachten Sie die Vorgaben und Empfehlungen der zuständigen Behörden.
• Verbreiten Sie keine zweifelhaften Social-Media-Informationen.
• Praktizieren Sie eine gute Händehygiene  und halten Sie sich an die Husten- und Niesregeln.
• Verzichten Sie auf das Händeschütteln.
• Fassen Sie sich möglichst wenig ins Gesicht, um etwaige Krankheitserreger nicht über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufzunehmen.
• Halten Sie Abstand von Menschen, die sichtbar an einer Atemwegserkrankung leiden.
• Generell gilt: Bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause, wenn Sie Atemwegssymptome, d.h. Krankheitszeichen im Bereich der Atemwege, bei sich bemerken.
Optionen für Maßnahmen zur Kontaktreduzierung in Gebieten, in denen vermehrt Fälle bekannt wurden, finden Sie auf den Seiten des Robert Koch-Instituts.
Ein Merkblatt mit Verhaltensempfehlungen finden Sie auf infektonsschutz.de
Weitere Informationen, wie sich jeder Einzelne auf eine COVID-19-Pandemie vorbereiten kann, stellt das Science Media Center zur Verfügung.

Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?
Wie bei Influenza und anderen Atemwegserkrankungen schützen das Einhalten der Husten- und Niesregeln, eine gute Händehygiene sowie Abstandhalten zu Erkrankten (etwa 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus. Auch auf das Händeschütteln sollte verzichtet werden.
Generell sollten Menschen, die Atemwegssymptome, d. h. Krankheitszeichen im Bereich der Atemwege haben, zu Hause bleiben.

Welche Verhaltensempfehlungen sollten zum Schutz vor dem neuartigen Coronavirus im Alltag und im Miteinander beachtet werden?
• Bleiben Sie so oft es geht zu Hause. Schränken Sie insbesondere die persönlichen Begegnungen mit älteren, hochbetagten oder chronisch kranken Menschen zu deren Schutz ein. Nutzen Sie stattdessen vermehrt die Kommunikation per Telefon, E-Mail, Chats, etc. Beachten Sie auch die Besuchsregeln für Krankenhäuser und sonstige Pflegeeinrichtungen.
• Lüften Sie alle Aufenthaltsräume regelmäßig und vermeiden Sie Berührungen wie z. B. Händeschütteln oder Umarmungen.
• Falls Kontakte im öffentlichen Raum erforderlich sein sollten, achten Sie darauf, Abstand zu anderen zu halten. Dies gilt ganz besonders bei sichtbar kranken Menschen, insbesondere bei Atemwegssymptomen.
• Falls Sie krank sind, sollten Sie das Haus möglichst nicht verlassen. Kontaktieren Sie im Bedarfsfall telefonisch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt und vereinbaren einen Termin.
• Wenn eine Person in Ihrem Haushalt erkrankt ist, sorgen Sie nach Möglichkeit für eine räumliche Trennung und genügend Abstand zu den übrigen Haushaltsmitgliedern.
• Arbeiten Sie – in Abstimmung mit dem Arbeitgeber – wenn möglich von zu Hause aus. Halten Sie Treffen klein und kurz und in einem gut belüfteten Raum ab. Halten Sie einen Abstand von 1 bis 2 Metern zu anderen Menschen und verzichten Sie auf persönliche Berührungen. Nehmen Sie Ihre Mahlzeiten möglichst allein (z. B. im Büro) ein.
• Nutzen Sie möglichst keine öffentlichen Verkehrsmittel, sondern bevorzugen Sie das Fahrrad, gehen Sie zu Fuß oder fahren Sie mit dem eigenen Auto.
• Verzichten Sie möglichst auf Reisen – auch innerhalb Deutschlands. Viele Grenzen sind geschlossen und der Flugverkehr findet nur eingeschränkt statt.
• Meiden Sie auch Menschenansammlungen (z. B. Einkaufszentren etc.).
• Besuchen Sie öffentliche Einrichtungen nur, soweit es unbedingt erforderlich ist (z. B. Ämter, Verwaltungen, Behörden).
• Vermeiden Sie private Feiern und halten Sie ansonsten die Hygieneregeln konsequent ein.
• Kaufen Sie nicht zu Stoßzeiten ein, sondern dann, wenn die Geschäfte oder Apotheken weniger voll sind oder nutzen Sie Abhol- und Lieferservices.
• Helfen Sie denen, die Hilfe benötigen! Versorgen Sie ältere, hochbetagte oder chronisch kranke Angehörige oder Nachbarn und alleinstehende und hilfsbedürftige Menschen mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs.
• Auch weiterhin gilt: Halten Sie sich an die Husten- und Niesregel und waschen Sie sich regelmäßig die Hände.