Hinweis zu Reisen von Corona

Wichtige Information an die Beschäftigten der Arkil Deutschland Gruppe

Für Mitarbeiter die ihren Urlaub in einem Risikogebiet verbringen möchten und nach Deutschland zurückkehren gilt folgendes:

  • Die Mitarbeiter haben ihren Vorgesetzten in Textform mitzuteilen, falls sie beabsichtigen, in ein Land zu reisen, welches zum aktuellen Tag der Mitteilung an den Betrieb noch als Risikogebiet gelistet ist. Die Mitteilung hat möglichst frühzeitig zu erfolgen.
  • Die Beschäftigten haben ihren Vorgesetzten ebenfalls den ersten und letzten Tag des Aufenthaltes im Risikogebiet sowie das Datum der Einreise nach Deutschland und des Beginns und des Endes der darauffolgenden Quarantänezeit in Textform mitzuteilen. Der Vorgesetzte gibt die erhaltenen Informationen in Textform an den Personalbereich sofort weiter.
  • Der Mitarbeiter ist verpflichtet sich nach der Einreise für einen Zeitraum von 14 Tagen in häusliche Quarantäne zu begeben.
  • Den Beschäftigten ist es untersagt, die Arbeitsstelle im Falle einer Rückkehr aus einem Risikogebiet zu betreten, sondern sie haben sich zuvor bei ihrem Vorgesetzten zur Absprache der weiteren Vorgehensweise zu melden. 
  • Besteht für den Beschäftigten die Möglichkeit in der Quarantäne im Homeoffice seine Arbeitsleistung zu erbringen, kann dies vom Arbeitgeber angeordnet werden.
  • Ist die Arbeitsleistung im Homeoffice nicht möglich, besteht kein Lohnfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers.
  • Mitarbeiter, die einen nicht älter als 48 Stunden negativen Corona-Test vorweisen können, wird der Zugang nach Prüfung des Dokuments gestattet.
  • Grundsätzlich hat der Arbeitgeber zum Schutz seiner Beschäftigten zu jeder Zeit ein Fragerecht nach Aufenthalt im Risikogebiet und kann ggf. ein entlastendes Testergebnis verlangen.


Eine Übersicht der Risikogebiete finden Sie auf: 

www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html


Mit freundlichen Grüßen
Arkil Holding GmbH

Guido Tatge