Coronavirus: Infektion und Quarantäne

Infektion und Quarantäne

Welche Behandlungsmöglichkeiten stehen für das neuartige Coronavirus zur Verfügung?
Nicht alle Erkrankungen nach Infektion mit dem neuartigen Coronavirus verlaufen schwer, auch bei den meisten in China berichteten Fällen war der Krankheitsverlauf mild. Im Zentrum der Behandlung der Infektion stehen die optimalen unterstützenden Maßnahmen entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes. Eine spezifische, d.h. gegen das neuartige Coronavirus selbst gerichtete, Therapie steht derzeit nicht zur Verfügung.


Wer muss in behördlich angeordnete Quarantäne?
In Quarantäne muss, wer ein hohes Risiko hat, sich angesteckt zu haben. Dies ist der Fall,
• wenn man innerhalb der letzten 14 Tage engen Kontakt zu einem laborbestätigten COVID-19-Patienten hatte. Ein enger Kontakt bedeutet, dass man mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat, bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist

• wenn das Gesundheitsamt dies anordnet
Wenn man beispielsweise in den letzten 14 Tagen nur im gleichen Raum mit einem COVID-19-Erkrankten war und keinen engen Kontakt hatte, wird keine Quarantäne angeordnet, da dann ein geringeres Ansteckungsrisiko besteht.
Wer Kontakt zu einer Person in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis hatte, die wiederum Kontakt zu einem im Labor bestätigten COVID-19-Patienten hatte, aber völlig gesund ist, muss ebenfalls nicht in Quarantäne. In diesem Fall ist man keine Kontaktperson und hat kein erhöhtes Risiko für eine COVID-19 Erkrankung. Wer mit Menschen mit Vorerkrankungen arbeitet, z. B. im Krankenhaus oder in der Altenpflege, sollte aber in jedem Fall seinen Arbeitgeber informieren. Und für alle gilt: Führen Sie eine tägliche Selbstkontrolle auf Krankheitszeichen durch.


Welchen Zweck erfüllt eine Quarantäne bzw. eine häusliche Absonderung?
Eine weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Deutschland soll so weit wie möglich verlangsamt werden. Hierfür ist es notwendig, die Personen, die Kontakt zu Menschen hatten, bei denen das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, zu identifizieren und – je nach individuellem Infektionsrisiko – ihren Gesundheitszustand für die maximale Dauer der Zeit, die zwischen einer Ansteckung und dem Auftreten von Krankheitszeichen (14 Tage) liegt, zu beobachten, wenn geboten, auch in häuslicher Quarantäne.
Das Robert Koch-Institut gibt Empfehlungen zum Management von Kontaktpersonen, die durch das zuständige Gesundheitsamt unter Berücksichtigung der angestrebten Schutzziele an die Situation vor Ort angepasst werden können.
Das Gesundheitsamt legt im Einzelfall das konkrete Vorgehen für Kontaktpersonen fest. Zu den Empfehlungen des Gesundheitsamtes kann gehören, zu Hause zu bleiben, Abstand zu anderen Personen zu halten, auf eine regelmäßige Händehygiene sowie auf eine gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume zu achten und Haushaltsgegenstände wie beispielsweise Geschirr und Wäsche nicht mit anderen zu teilen, ohne diese Gegenstände zuvor wie üblich zu waschen. Wenn die Möglichkeit besteht, sollte ein eigenes Badezimmer genutzt werden. Hygieneartikel sollten nicht geteilt werden und die Wäsche sollte regelmäßig und gründlich wie üblich gewaschen werden. Das Einhalten der Husten- und Niesregeln, die Benutzung von Einwegtaschentüchern beim Naseputzen und regelmäßige Händehygiene sind wichtig, damit die Viren im Falle einer tatsächlichen Ansteckung nicht unnötig in der Umgebung verteilt werden. Oberflächen, mit denen die betroffene Person in Berührung kommt, wie beispielsweise Tische oder Türklinken, sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger gereinigt werden.
Angehörige können hilfsbedürftige Kontaktpersonen im Alltag zum Beispiel durch Einkäufe unterstützen. Auch können sie helfen, indem sie für gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume sorgen und auf regelmäßige Händehygiene achten. Körperkontakt sollten sie vermeiden.


Wann kann ich eine häusliche Quarantäne wieder verlassen?
Dies entscheidet das zuständige Gesundheitsamt.
Bei Menschen, die wegen eines Verdachts auf eine Ansteckung in Quarantäne sind, wird diese in der Regel nach 14 Tagen wieder aufgehoben, wenn sie keine Krankheitsanzeichen zeigen.
Bei Personen, die wegen einer COVID-19-Erkrankung in häuslicher Quarantäne sind, wird in der Regel frühestens 14 Tage nach Krankheitsbeginn die Quarantäne aufgehoben, wenn sie seit mindestens 48 Stunden keine Krankheitsanzeichen mehr haben.
Bei Personen, bei denen zu Beginn der häuslichen Quarantäne der Erreger nachgewiesen wurde, die aber keine Krankheitszeichen entwickeln (asymptomatische Infektion), ist eine Entlassung frühestens nach 14 Tagen möglich.
Die Entscheidung, ob eine Person die häusliche Quarantäne verlassen kann, trifft das zuständige Gesundheitsamt in Abstimmung mit der ärztlichen Betreuung.


Gelten die Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte auch für Menschen, die eine Infektion überstanden haben?
Ja. Die Behörden haben zu der Frage, ob nach einer überstandenen Infektion andere Vorschriften gelten, bislang noch keine Regelungen getroffen.


Bin ich nach 14 Tagen Quarantäne sicher nicht mehr ansteckend?
Die genannten 14 Tage Quarantäne sind eine Mindestdauer. 
Die Entscheidung, ob eine Person genesen und nicht mehr ansteckend ist, trifft die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt bzw. das zuständige Gesundheitsamt.