Coronavirus: Sich und andere schützen

Sich und andere schützen

Welche Empfehlungen gelten für die Arbeit im Büro?
Für das berufliche Umfeld wird unter anderem empfohlen: 

• Wenn möglich sollte – in Abstimmung mit dem Arbeitgeber – von zu Hause ausgearbeitet werden.
• Absprachen sollten möglichst per E-Mail oder Telefon getroffen werden. Für den Austausch in der Gruppe sollten nach Möglichkeit Telefonkonferenzen genutzt werden.
• Zwingend erforderliche Treffen sollten möglichst kurz und in kleiner Runde in einem gut belüfteten Raum abgehalten werden.
• Zu anderen Menschen sollte ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden, auf Berührungen wie Händeschütteln sollte verzichtet werden.
• Der Weg zur Arbeit sollte wenn möglich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern per Fahrrad, zu Fuß oder mit dem eigenen Auto zurückgelegt werden.

Warum ist es wichtig, Abstand zu halten bzw. soziale Kontakte einzuschränken?
Durch die Einschränkung sozialer Kontakte soll die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Deutschland verlangsamt werden. Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen vermindert das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2.
Das Virus wird vor allem durch direkten Kontakt zwischen Menschen (z. B. im Gespräch) durch kleine Tröpfchen übertragen. Eine Übertragung kann auch schon bis zu zwei Tage vor dem Auftreten von Krankheitszeichen stattfinden, oder bei einem sehr milden Verlauf der Erkrankung.
Eine rasche Ausbreitung des Virus würde insbesondere eine Gefährdung für ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen bedeuten. Menschen, die zu diesen Risikogruppen gehören, erkranken häufiger schwer und eine stationäre oder sogar intensivmedizinische Behandlung kann dann erforderlich sein.
Zudem besteht die Gefahr eines Engpasses im Gesundheitswesen (z. B. Zahl der Krankenhausbetten, medizinisches und pflegerisches Personal), wenn viele Menschen gleichzeitig erkranken. Dies kann dann möglicherweise dazu führen, dass die Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patienten zu versorgen. Auch Menschen mit anderen Erkrankungen können dann möglicherweise nicht mehr im Krankenhaus behandelt werden.
Das Minimieren der Kontakte kann beispielsweise über die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen oder durch das Arbeiten im Homeoffice bewirkt werden.

Was sollte die Bevölkerung tun, um die Verbreitung des Virus bestmöglich zu verlangsamen?
Bürgerinnen und Bürger können dazu beitragen, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, indem sie folgende Empfehlungen berücksichtigen:

• Bleiben Sie bei Krankheitszeichen im Bereich der Atemwege zu Hause.
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten öffentlicher Stellen, die qualitätsgesicherte Informationen zum  neuartigen Coronavirus anbieten. Dies sind beispielsweise die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums  und der Landesgesundheitsministerien, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Robert Koch-Instituts. Falls erforderlich, informiert auch das zuständige lokale Gesundheitsamt über die entsprechende Situation.
• Verbreiten Sie keine zweifelhaften Social-Media-Informationen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie unter   der Rubrik „Verlässliche Informationen erkennen“.
• Befolgen Sie die Vorgaben und Empfehlungen der zuständigen Behörden.
• Beachten Sie, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet ist.
• Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand von anderen Menschen.
• Praktizieren Sie eine gute Händehygiene und halten Sie sich an die Husten- und Niesregeln.
• Verzichten Sie auf das Händeschütteln.
• Fassen Sie sich möglichst wenig ins Gesicht, um etwaige Krankheitserreger nicht über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufzunehmen.
• Vermeiden Sie die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
• Arbeiten Sie, wenn möglich, von zu Hause.
• Organisieren bzw. besuchen Sie keine privaten Treffen, ob bei sich oder bei anderen zu Hause (z. B. Geburtstagsfeiern, Spielverabredungen für Kinder, oder Filmabende). Diese Freizeitbeschäftigungen können aktuell nur mit den im Haushalt lebenden Personen durchgeführt werden. Nur so kann das Ziel, die Ansteckungen einzudämmen, auch gelingen.

Wie kann man sich und andere vor einer Ansteckung schützen?
Wie bei Influenza und anderen Atemwegserkrankungen schützen das Einhalten der Husten- und Niesregeln, eine gute Händehygiene sowie Abstandhalten zu anderen Menschen (mindestens 1,5 Meter ) auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus. Auch auf das Händeschütteln sollte verzichtet werden.
Generell sollten Menschen, die Atemwegssymptome, d. h. Krankheitszeichen im Bereich der Atemwege haben, zu Hause bleiben. Erkrankte sollten die ungehinderte Freisetzung von Tröpfchen z. B. beim Husten oder Niesen möglichst unterbinden, d. h. die Husten- und Niesregeln beachten oder einen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine alternative Barriere vor Mund und Nase (z. B. aus Stoff) tragen. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass eine gute Händehygiene und das Abstandhalten nicht vernachlässigt werden.
Wie können sich besonders gefährdete Personen schützen?
Menschen, die wegen ihres Alters oder bestimmter Vorerkrankungen stärker gefährdet sind, schwer zu erkranken, sollten die empfohlenen Verhaltensregeln und -empfehlungen konsequent einhalten, um sich zu schützen. Dazu gehören die Maßnahmen zur Kontaktreduzierung und das Abstandhalten. Konkret bedeutet das, möglichst zu Hause zu bleiben, Kontakte auf ein Minimum zu beschränken und mindestens 1,5 Meter Abstand zu Menschen außerhalb des eigenen Haushalts zu halten. Am besten sollten andere gebeten werden, die Einkäufe zu erledigen.
Wichtig ist auch, sich regelmäßig und gründlich die Hände zu waschen.
Außerdem wird empfohlen, sich gut über das Krankheitsbild zu informieren, um Anzeichen für eine Erkrankung frühzeitig zu erkennen. Bei Krankheitszeichen sollte telefonisch ärztlicher Rat eingeholt werden.

Kann man sich gegen COVID-19 impfen lassen?
Momentan steht kein Impfstoff zur Verfügung, der vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus schützt. Weltweit wird intensiv an solchen Impfstoffen gearbeitet. Wann ein Impfstoff zum Schutz vor dem neuartigen Coronavirus verfügbar sein wird, ist derzeit noch nicht zu sagen.

Hilft ein Impfschutz gegen Grippe auch gegen COVID-19?
Nein. Die Impfung gegen Grippe (Influenza) kann nur vor einer Erkrankung an Influenza-Viren schützen.
Bei dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 handelt es sich um ein Virus aus einer anderen Virenfamilie, das die Erkrankung COVID-19 hervorrufen kann. Die Impfung gegen Grippe bietet daher keinen Schutz vor COVID-19. Die Grippeimpfung senkt jedoch das Risiko, gleichzeitig sowohl an Influenza als auch an COVID-19 zu erkranken.

Kann man während der Corona-Pandemie die üblichen Schutzimpfungen durchführen lassen?
Ja, das wird sogar empfohlen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 durch Schutzimpfungen beeinflusst wird. Ein umfassender Impfschutz ist sogar sinnvoll, um vor Infektionen zu schützen, die in der Pandemiezeit zusätzlich gefährlich sein können. Die Abläufe in den Arztpraxen werden dabei so organisiert, dass es nicht zu Ansteckungen mit dem neuartigen Coronavirus kommt.

Wann ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit zum Schutz vor dem neuartigen Coronavirus sinnvoll?
Um sich selbst und andere vor einer Ansteckung mit Erregern von Atemwegsinfektionen zu schützen, sind eine gute Händehygiene, Einhalten von Husten- und Niesregeln sowie das Abstandhalten zu anderen Menschen (mindestens 1,5 Meter) die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen.
Durch einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) können Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Es ist zu vermuten, dass auch eine textile Barriere im Sinne eines MNS (sogenannte community mask oder Mund-Nasen-Bedeckung) das Risiko verringern kann, andere anzustecken, weil sie die Geschwindigkeit der Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder Sprechen herausgeschleudert werden, reduzieren können. Eine Schutzwirkung ist bisher nicht wissenschaftlich belegt.
Auch gibt es keine ausreichenden Belege dafür, dass ein Mund-Nasen-Schutz oder eine Mund-Nasen-Bedeckung einen selbst vor einer Ansteckung durch andere schützt (Eigenschutz).
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer Mund-Nasen-Bedeckung kann jedoch bei Personen, die an einer akuten Atemweginfektion erkrankt sind, helfen, das Risiko zu verringern, andere Menschen anzustecken.
Nicht jeder, der mit dem neuartigen Coronavirus infiziert ist, bemerkt dies auch. In der Regel sind Betroffene bereits mit sehr leichten Symptomen ansteckend. Manche Personen, die sich infiziert haben, haben keine Krankheitszeichen, könnten den Erreger aber trotzdem ausscheiden. In diesen Fällen könnte das vorsorgliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dazu beitragen, das Übertragungsrisiko zu vermindern. Deshalb könnte das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch Personen, die öffentliche Räume betreten, in denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, z. B. im öffentlichen Nahverkehr, Lebensmittelgeschäften oder auch ggf. am Arbeitsplatz, dabei helfen, die Weiterverbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen. Darüber hinaus könnten Mund-Nasen-Bedeckungen das Bewusstsein für das Abstandhalten und gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen.
Für die optimale Wirksamkeit ist es wichtig, dass der Mund-Nasen-Schutz oder die Mund-Nasen-Bedeckung korrekt sitzt (d. h. enganliegend getragen wird), bei Durchfeuchtung gewechselt wird, und während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) verschoben wird.
Auf keinen Fall sollte das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer Mund-Nasen-Bedeckung dazu führen, dass Abstandsregeln nicht mehr eingehalten oder Husten- und Niesregeln bzw. die Händehygiene nicht mehr umgesetzt werden.
Nicht zu verwechseln mit einem einfachen Mund-Nasen-Schutz bzw. einer Mund-Nasen-Bedeckung sind der mehrlagige medizinische (chirurgische) Mund-Nasen-Schutz oder medizinische Atemschutzmasken, z. B. FFP-Masken. Diese sind für den Schutz von medizinischem und pflegerischem Personal essentiell und müssen dieser Gruppe vorbehalten bleiben. Der Schutz von Fachpersonal ist von gesamtgesellschaftlichem Interesse.