Covid-19 / Coronavirus: Aktuelle Informationen

Covid-19 / Coronavirus: Aktuelle Informationen

Welche Krankheitszeichen werden durch das neuartige Coronavirus ausgelöst?
Als häufigste Krankheitszeichen werden Fieber und Husten berichtet. Die Krankheitsverläufe sind jedoch unspezifisch, vielfältig und variieren stark. Daher lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen zum „typischen“ Krankheitsverlauf machen.
Eine Infektion kann ohne Krankheitszeichen ablaufen, es sind aber auch Krankheitsverläufe mit schweren Lungenentzündungen mit Lungenversagen und Tod möglich. Am häufigsten sind jedoch milde Krankheitsverläufe. Dies geht aus den in China erfassten Fällen hervor.

Welche Personengruppen sind besonders häufig von einem schweren Verlauf der Erkrankung betroffen?
Obwohl schwere Verläufe auch bei Personen ohne Vorerkrankung auftreten können, haben die folgenden Personengruppen ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe:

• ältere Personen (mit stetig steigendem Risiko für schweren Verlauf ab etwa 50 bis 60 Jahren)
• Raucher
Personen mit bestimmten Vorerkrankungen:
• des Herzens (z. B. koronare Herzerkrankung)
• der Lunge (z. B. Asthma, chronische Bronchitis)
• Patienten mit chronischen Lebererkrankungen)
• Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
• Patienten mit einer Krebserkrankung
• Patienten mit geschwächtem Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, wie z. B. Cortison).

Was ist über COVID-19 bei Kindern und Schwangeren bekannt?
Bisherigen Daten zufolge sind die Krankheitszeichen bei Kindern deutlich geringer ausgeprägt als bei Erwachsenen. Es liegen keine Daten vor, welchen Beitrag Kinder und Jugendliche tatsächlich an der Übertragung in der Bevölkerung haben. Aufgrund der hohen Ansteckungsfähigkeit des Virus und dem engen Kontakt zwischen Kindern und Jugendlichen untereinander, erscheint es jedoch plausibel, dass Übertragungen stattfinden.
Schwangere scheinen der WHO und deren Daten aus China zufolge kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu haben. Es gibt bislang keine Hinweise darauf, dass COVID-19 auf das Kind im Mutterleib übertragbar ist. Eine Übertragung auf das neugeborene Kind ist über den engen Kontakt und eine Tröpfcheninfektion möglich. Bisher gibt es jedoch keine Nachweise des neuartigen Coronavirus in der Muttermilch. Es liegen derzeit aber noch keine ausreichenden Daten vor, um diese und andere Fragen zu COVID-19 in der Schwangerschaft sicher zu beantworten.

Welchen Zweck erfüllt eine Quarantäne?
Eine weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Deutschland soll so weit wie möglich verlangsamt werden. Hierfür ist es notwendig, die Personen, die Kontakt zu Menschen hatten, bei denen das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, zu identifizieren und – je nach individuellem Infektionsrisiko – ihren Gesundheitszustand für die maximale Dauer der Zeit, die zwischen einer Ansteckung und dem Auftreten von Krankheitszeichen (14 Tage) liegt, zu beobachten, wenn geboten, auch in häuslicher Quarantäne.
Das Robert Koch-Institut gibt Empfehlungen zum Management von Kontaktpersonen, die durch das zuständige Gesundheitsamt unter Berücksichtigung der angestrebten Schutzziele an die Situation vor Ort angepasst werden können. Das Gesundheitsamt legt im Einzelfall das konkrete Vorgehen für Kontaktpersonen fest. Zu den Empfehlungen des Gesundheitsamtes kann gehören, zu Hause zu bleiben, Abstand zu anderen Personen zu halten sowie auf eine gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume zu achten und Haushaltsgegenstände wie beispielsweise Geschirr und Wäsche nicht mit anderen zu teilen, ohne diese Gegenstände zuvor wie üblich zu waschen. Wenn die Möglichkeit besteht, sollte ein eigenes Badezimmer genutzt werden. Hygieneartikel sollten nicht geteilt werden und die Wäsche sollte regelmäßig und gründlich wie üblich gewaschen werden. Das Einhalten der Husten- und Niesregeln, die Benutzung von Einwegtaschentüchern beim Naseputzen und regelmäßige Händehygiene sind wichtig, damit die Viren im Falle einer tatsächlichen Ansteckung nicht unnötig in der Umgebung verteilt werden.
Angehörige können die Kontaktperson im Alltag zum Bespiel durch Einkäufe unterstützen. Enger Körperkontakt sollte vermieden werden. Auch können sie helfen, indem sie für gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume sorgen und auf regelmäßige Händehygiene achten. Oberflächen, mit denen die betroffene Person in Berührung kommt, wie beispielsweise Tische oder Türklinken, sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger gereinigt werden.

Wer muss in Quarantäne?
In Quarantäne muss, wer ein hohes Risiko hat, sich angesteckt zu haben. Dies ist der Fall:

• wenn man innerhalb der letzten 14 Tage engen Kontakt zu einem laborbestätigten COVID-19-Patienten hatte. Ein wirklich enger Kontakt bedeutet, dass man mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat, bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist
• wenn man sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem internationalen Risikogebiet bzw. besonders betroffenen Gebieten in Deutschland aufgehalten hat
• immer, wenn das Gesundheitsamt dies anordnet

Nicht in Quarantäne muss, wer ein geringeres Risiko hat, sich angesteckt zu haben. Dies ist der Fall, wenn man
• innerhalb der letzten 14 Tage im gleichen Raum mit einer Person mit einer festgestellten COVID-19-Erkrankung war, ohne einen engen Kontakt
• in einem Gebiet mit steigenden Fallzahlen von COVID-19 war


Wer mit Menschen mit Vorerkrankungen arbeitet, z. B. im Krankenhaus oder in der Altenpflege, sollte aber in jedem Fall seinen Betriebsarzt informieren. Und für alle gilt: Führen Sie eine tägliche Selbstkontrolle auf Krankheitszeichen durch. Falls Zeichen eines Atemwegsinfekts auftreten, lesen Sie bitte die Frage „Sollte bei einer Atemwegserkrankung ärztlicher Rat eingeholt und ein Test veranlasst werden, auch wenn die Krankheitszeichen nur leicht sind (Husten, Niesen, Halsschmerzen etc.)?“
Wer Kontakt zu einer Person in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis hatte, die wiederum Kontakt zu einem im Labor bestätigten Coronavirus-Patienten hatte, aber völlig gesund ist, muss nicht in Quarantäne. In diesem Fall ist man keine Kontaktperson, hat kein erhöhtes Risiko für eine COVID-19 Erkrankung und kann auch niemanden anstecken. Im Fall von Krankheitszeichen einer Atemwegserkrankung sollte man sich jedoch testen lassen.

Ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Allgemeinbevölkerung zum Schutz vor akuten Atemwegsinfektionen sinnvoll?
Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern von Atemwegsinfektionen sind das Einhalten der Husten- und Niesregeln, eine gute Händehygiene und das Abstandhalten (ca. 1 bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen. Diese Maßnahmen sind in Anbetracht der Grippewelle aber überall und jederzeit angeraten.

Wenn eine an einer akuten Atemwegsinfektion erkrankte Person sich im öffentlichen Raum bewegen muss, kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (z.B. eines chirurgischen Mundschutzes) durch diese Person sinnvoll sein, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfchen, welche beim Husten oder Niesen entstehen, zu verringern (Fremdschutz).
Für die optimale Wirksamkeit ist es wichtig, dass der Mund-Nasen-Schutz korrekt sitzt. Dieser muss eng anliegend getragen werden und bei Durchfeuchtung gewechselt werden. Während des Tragens sollte er nicht (auch nicht unbewusst) verschoben werden. Lassen Sie sich von einer medizinischen Fachkraft beraten, ob diese Maßnahme in Ihrem konkreten Fall empfehlenswert ist, welche Maske für Sie geeignet ist und wie man die Maske richtig anlegt bzw. wechselt.
Hingegen gibt es keine hinreichenden Belege dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, verringert. Nach Angaben der WHO kann das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen. Das kann dazu führen, dass zentrale Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden.

Wie wird das neuartige Coronavirus übertragen?
Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg scheint die Tröpfcheninfektion zu sein. Diese Übertragung kann direkt von Mensch zu Mensch erfolgen, wenn Virus-haltige Tröpfchen an die Schleimhäute der Atemwege gelangen. Auch eine Übertragung durch Schmierinfektion über die Hände, die mit der Mund- oder Nasenschleimhaut sowie mit der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, ist prinzipiell nicht ausgeschlossen. Welche Rolle die Schmierinfektion spielt, ist nicht bekannt. Bisher wurden häufig Infektionsketten identifiziert, die am besten durch eine direkte Übertragung, z. B. durch Tröpfchen, erklärbar waren.
Die neuartigen Coronaviren wurden auch in Stuhlproben Betroffener gefunden. Ob das neuartige Coronavirus auch über den Stuhl verbreitet werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt.

Wann muss ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen?

Jeder Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz - EFZG). Dies kann z. B. telefonisch geschehen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen (§ 5 Abs. 1 S. 2 EFZG). Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen. Allerdings kann der Arbeitgeber die Vorlage auch zu einem späteren Zeitpunkt verlangen oder vorübergehend darauf verzichten. In der aktuellen Situation wird empfohlen, Rücksprache zum konkreten Vorgehen mit dem Arbeitgeber zu halten.
Soweit Erkrankte zunächst die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht an ihren Arbeitgeber übermitteln können (z. B. wegen überlasteter Arztpraxen), kann dem Arbeitgeber die Bescheinigung auch später vorgelegt werden. Gegebenenfalls zunächst nicht fortgezahltes Arbeitsentgelt ist dann vom Arbeitgeber nachzuzahlen.